Stuttgart-Möhringen
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Ich habe gelesen, dass man bis zum 31. Oktober eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben muss - was ist zu tun?
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird zukünftig neu berechnet. Bereits 2018 hat das Bundesverfassungsgerichts die bisherige Einheitsbewertung vor Grundstücken als nicht verfassungskonform erklärt. Nun sind alle Grundstück in Deutschland neu zu bewerten. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober ist jeder Eigentümer verpflichtet eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts digital beim Finanzamt einzureichen. Grundlage für die Neubewertung ist in Baden-Württemberg der Bodenrichtwert des Grundstücks zum 1. Januar 2022. Dieser wird vom zuständigen Gutachterausschuss ermittelt und bis zum 30. Juni 2022 veröffentlicht.
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