Steuerberater Geiger

Stuttgart-Möhringen

Leistungsspektrum

Gerne unterstütze ich Sie mit Beratung und Steuerdeklaration. 

Beratung

Kann ich den Schritt in die Selbständigkeit wagen? 
Müssen meine Kinder Erbschaftsteuer bezahlen? 

Beratung

Gerne berate ich Sie bei Fragen der Unternehmensgründung, Nachfolgeplanung und Steueroptimierung. 

Steuerdeklaration

Welche Steuererklärungen muss ich wann abgeben? 
Kann ich mit einer Steuererstattung rechnen? 

Steuerdeklaration

Gerne unterstütze ich Sie mit der Erstellung laufender und einmaliger Steuererklärungen sowie Bewertungen.  

Grundsteuer

Ich habe gelesen, dass man bis zum 31. Oktober eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben muss - was ist zu tun?

Grundsteuer

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie sind, müssen Sie tatsächlich bis zum 31. Oktober 2022 eine solche Erklärung digital abgeben - mehr dazu.

Grundsteuer

Frist zur Abgabe 31.10.22

Die Grundsteuer wird zukünftig neu berechnet. Bereits 2018 hat das Bundesverfassungsgerichts die bisherige Einheitsbewertung vor Grundstücken als nicht verfassungskonform erklärt. Nun sind alle Grundstück in Deutschland neu zu bewerten. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober ist jeder Eigentümer verpflichtet eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts digital beim Finanzamt einzureichen. Grundlage für die Neubewertung ist in Baden-Württemberg der Bodenrichtwert des Grundstücks zum 1. Januar 2022. Dieser wird vom zuständigen Gutachterausschuss ermittelt und bis zum 30. Juni 2022 veröffentlicht. 

Kontakt

Steuerberatung braucht den persönlichen Kontakt – ich freue mich darauf Sie kennenzulernen. 

Kontakt

info@steuerberater-geiger.de

Leinenweberstr. 66b
70567 Stuttgart